01 / Bundesförderung für schwere Nutzfahrzeuge 01 / Bundesförderung Nutzfahrzeuge

Antrag gestellt.
Jetzt zählt die Umsetzung.

Bis zu 500 €/kW Förderung — aber nur, wenn die Ladeinfrastruktur fristgerecht errichtet
und in Betrieb genommen wird. Bringen Sie Ihr Vorhaben auf den Weg.

02 / Die Situation nach dem Bescheid

Sie haben die Förderung.
Jetzt kommen die echten Fragen.

Ein Förderbescheid ist kein fertiges Projekt. Die Umsetzung ist komplex — und der Umsetzungszeitraum von 24 bzw. 30 Monaten läuft ab Bewilligung.

Wie viel Ladeleistung benötigt Ihr Fuhrpark wirklich?

Fahrzeuganzahl, Batteriekapazitäten, tägliche Fahrleistungen, Rückkehrzeiten und Standzeiten bestimmen den tatsächlichen Energiebedarf. Nicht jedes Fahrzeug muss gleichzeitig und mit maximaler Leistung laden.

Reicht der vorhandene Netzanschluss aus?

Ladeleistung, Netzanschluss, Trafotechnik, Batteriespeicher und Lastmanagement müssen aufeinander abgestimmt werden. Eine falsche Dimensionierung kann zu unnötigen Investitionen oder späteren Engpässen führen.

Wer übernimmt Tiefbau, Installation und Inbetriebnahme?

DC-Schnelllader für schwere Nutzfahrzeuge brauchen qualifizierte Fachbetriebe mit Erfahrung bei Hochleistungsanlagen.

Wer kümmert sich um den laufenden Betrieb?

Eichrecht, Störfallmanagement, Ökostromnachweis, Abrechnung — der laufende Betrieb muss zuverlässig organisiert sein.

03 / Die nächsten Schritte

Wo steht Ihr Projekt aktuell?

Die Bundesförderung für E-Lkw-Ladeinfrastruktur läuft und je nach Projektstand stehen jetzt unterschiedliche Aufgaben an. Wählen Sie Ihre Situation und erfahren Sie, welche Schritte jetzt typischerweise anstehen und wobei wir Sie unterstützen können.

Jetzt die Umsetzung sinnvoll vorbereiten

Auch vor dem Förderbescheid können wichtige technische und organisatorische Fragen geklärt werden. So verlieren Sie nach der Bewilligung keine Zeit.

1

Vorhaben und Ladebedarf prüfen

Die beantragten Ladepunkte und Ladeleistungen sollten mit Fahrzeuganzahl, Batteriekapazitäten und Standzeiten abgeglichen werden.

2

Standort und technische Lösung vorbereiten

Netzanschluss, Lastmanagement, Batteriespeicher und passende Ladelösungen können bereits frühzeitig betrachtet und miteinander verglichen werden. Ein eventuelles Netzanschlussbegehren sollte bereits vor Antragstellung gestellt worden sein.

3

Nach dem Förderbescheid direkt starten

Sobald der Bescheid vorliegt, können Beschaffung, Beauftragung und Umsetzung auf Basis der vorbereiteten Planung gezielt angestoßen werden.

Jetzt wird aus dem Antrag ein konkretes Projekt

1

Bescheid prüfen & Umsetzung beauftragen

Lesen Sie den Bescheid sorgfältig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Aufträge erteilt werden. Starten Sie zuerst mit der Planung — Lieferzeiten werden sonst zur Fristfalle.

2

Technische Planung & Netzanschluss

Ladepunkte auslegen, Netzanschluss mit dem Netzbetreiber klären, Batteriespeicher und Energiemanagement prüfen. Mindestens drei Angebote einholen und dokumentieren (Förderauflage).

3

Errichtung & Installation — innerhalb von 24 Monaten (A/B) bzw. 30 Monaten (C)

Tiefbau, Netzanschluss, Hardware-Lieferung, Montage, Inbetriebnahme. Errichtungsbeginn spätestens 12 Monate nach Bescheid — sonst erlischt die Verlängerungsoption.

4

Zuwendung quartalsweise abrufen

Nach jedem Kalenderquartal können Sie die Zuwendung für in Betrieb genommene Ladepunkte abrufen — mit Rechnungen, Zahlungsbelegen und Inbetriebnahmeprotokoll. Das Geld fließt also schon während des Projekts, Quartal für Quartal.

5

Verwendungsnachweis einreichen — spätestens 3 Monate nach Bewilligungsende

Nach Ende der Umsetzung wird die Gesamtabrechnung eingereicht. Erst jetzt wird die finale Zuwendungshöhe festgesetzt (Förderintensität × tatsächlich installierte kW). Wurde in Schritt 4 zu viel ausgezahlt, ist die Differenz zurückzuzahlen.

6

Zweckbindungsfrist: Betrieb & Reporting — 24 Monate (A/B) bzw. 36 Monate (C)

Die Anlage muss förderkonform betrieben werden — kein Verkauf, keine Stilllegung. Außerdem sind Sie verpflichtet, an Befragungen und Datenerhebungen durch PtJ und NOW GmbH teilzunehmen. energielösung übernimmt auf Wunsch den vollständigen Betrieb inkl. Störfallmanagement, Abrechnung und Reporting.

Umsetzung läuft – aber nicht alles ist geklärt?

Wir unterstützen auch bereits begonnene Projekte. Gemeinsam prüfen wir den aktuellen Stand, identifizieren offene Leistungen und übernehmen einzelne Bausteine oder die weitere Gesamtkoordination.

Typische Unterstützungsbereiche:

  • Technische Planung noch nicht abgeschlossen
  • Ladehardware noch nicht ausgewählt oder bestellt
  • Tiefbau- oder Elektrofachbetrieb wird benötigt
  • Inbetriebnahme und Prüfungen sind offen
  • Betrieb, Wartung oder Abrechnung sind noch nicht geregelt
04 / Leistungen

Alles aus einer Hand — vom Bescheid bis zum laufenden Betrieb

Sie bleiben bei Ihrem Kerngeschäft. Wir führen Hersteller, Netzbetreiber, Fachplaner sowie Tiefbau- und Elektrofachbetriebe zu einem abgestimmten Gesamtprojekt zusammen. Sie erhalten einen zentralen Ansprechpartner und können einzelne Leistungsbausteine oder die vollständige Umsetzung aus einer Hand beauftragen.

01 Bedarfsanalyse & Planung

Wir analysieren Fahrzeuge, Fahrleistungen, Touren, Standzeiten und den geplanten Flottenhochlauf. Daraus entwickeln wir eine technische Lösung, die zu Ihrem Standort, Netzanschluss und tatsächlichen Ladebedarf passt.

  • Flotten-, Energie- und Ladebedarfsanalyse
  • Ladepunkt-Dimensionierung und Standortanalyse
  • Batteriespeicher- und Lastmanagement-Konzept

02 Schlüsselfertige Errichtung

Tiefbau, Netzanschluss, Hardware-Beschaffung, Montage und Inbetriebnahme werden als abgestimmtes Gesamtprojekt mit qualifizierten Partnerbetrieben koordiniert.

  • DC-Schnelllader ≥ 50 kW (CCS/MCS), fabrikneu, förderfähig
  • Tiefbau, Kabelverlegung, Erdarbeiten
  • Inbetriebnahme inkl. Protokoll für den Projektträger

03 Förderkonforme Nachweise

Wir unterstützen bei der strukturierten Zusammenstellung der technischen und kaufmännischen Unterlagen für Mittelabrufe, Projektabschluss und förderbezogene Rückfragen.

  • Vorbereitung der erforderlichen Auszahlungsunterlagen
  • Dokumentation von Beschaffung und Vergabe
  • Unterstützung bei Rückfragen des Projektträgers

04 Betrieb & Service

Fernüberwachung, Störfallmanagement, Eichrecht, Ökostromnachweis und Ladestromabrechnung — vollständig buchbar.

  • 24/7-Fernüberwachung & Störfallmanagement
  • Eichrechtskonforme Abrechnung
  • Unterstützung bei förderbedingten Datenerhebungen und Nachweispflichten

Einzelne für die Projektumsetzung erforderliche oder sinnvolle Leistungen — wie z. B. Planungsleistungen — gehören möglicherweise nicht zu den förderfähigen Ausgaben. Maßgeblich sind der jeweilige Förderaufruf und Ihr Zuwendungsbescheid.

06 / Über uns

Ihr Partner für Ladeinfrastruktur

Die Mobilitätswende ist in vollem Gange – aber der Weg zur passenden Ladelösung ist für viele Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen nach wie vor komplex. Genau hier setzen wir an: Als Teil der Bayernwerk-Familie helfen wir seit 2016 dabei, Elektromobilität zugänglich, planbar und umsetzbar zu machen – mit einem klaren Ziel: Laden soll einfach sein. Für alle.

Ob Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Speditionen, Tiefgaragen, öffentliche Flächen oder das eigene Zuhause – wir finden individuelle Lösungen, die funktionieren. Technisch fundiert, herstellerunabhängig und mit echter Leidenschaft für Elektromobilität.

10+
Jahre Erfahrung
1.500+
Realisierte Projekte
100+
Hersteller
seit 2016
Teil der Bayernwerk-Familie
Logistik & Speditionen

Logistik & Speditionen

Depot-Ladeinfrastruktur für eigene & fremde Flotten

Kommunen & Stadtwerke

Kommunen & Stadtwerke

Öffentliche Lade-Hubs entlang von Logistikrouten

Unternehmen mit Fuhrpark

Unternehmen mit Fuhrpark

Betriebshof-Ladeinfrastruktur, nicht-öffentlich

Gewerbeimmobilien & Industrie

Gewerbeimmobilien & Industrie

Ladeinfrastruktur für Lieferanten & Dienstleister

07 / Förderung

Die drei Förderaufrufe
auf einen Blick

Alle Antragsfristen sind abgelaufen bzw. das Budget aufgebraucht. Die folgende Übersicht dient als Referenz für laufende Projekte — etwa zur Prüfung von Auflagen oder Förderhöhen.

A
Aufruf A
Nicht-öffentlich · nur KMU
  • Nur kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition
  • ≥ 50 kW (DC) je Ladepunkt
  • Förderhöhe: 500 €/kW (netto) — fest
  • De-minimis bis 300.000 € · AGVO bis 1 Mio. €
  • Kein Auswahlverfahren · Reihenfolge des Eingangs
  • Fahrzeugeignung: EG-Klasse N2 und N3 (der Besitz von eigenen E-Lkw ist keine Voraussetzung für die Förderung)
ANMELDUNG: 05.06.2026 – 30.09.2026
Antragstellung geschlossen
B
Aufruf B
Nicht-öffentlich · für Unternehmen
  • Alle Unternehmen (auch Großunternehmen) + Gebietskörperschaften (Kommunen, Städte, etc.)
  • ≥ 50 kW (DC) je Ladepunkt
  • Förderhöhe: Bis 500 €/kW (netto) — selbst festlegen: geringere Intensität = bessere Chance
  • Festbetragsfinanzierung · bis 5 Mio. € pro Antrag
  • Wettbewerb nach Förderintensität
  • Fahrzeugeignung: EG-Klasse N2 und N3 (der Besitz von eigenen E-Lkw ist keine Voraussetzung für die Förderung)
ANMELDUNG: 26.05.2026 – 07.07.2026
Antragstellung geschlossen
C
Aufruf C
Öffentliche Ladeinfrastruktur
  • Uneingeschränkt öffentlich zugänglich (Rastanlagen, Ladehubs)
  • ≥ 100 kW (DC) je Ladepunkt; mind. 1.500 kW gesamt; mind. 1 LP mit ≥ 350 kW
  • Förderhöhe: Bis 500 €/kW (netto) — selbst festlegen: geringere Intensität = bessere Chance
  • Festbetragsfinanzierung · bis 5 Mio. € pro Antrag
  • Wettbewerb: Förderintensität 70 % · AFIR 20 % · Durchleitungsmodell 10 %
  • Fahrzeugeignung: EG-Klasse N3 + Stellplatzlänge mind. 16,5 m (der Besitz von eigenen E-Lkw ist keine Voraussetzung für die Förderung)
ANMELDUNG: 26.05.2026 – 07.07.2026
Antragstellung geschlossen

Maßgeblich sind ausschließlich die Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Verkehr und des Projektträgers Jülich.

08 / Kontakt

Bescheid liegt vor? Dann verlieren wir keine Zeit.

Egal ob Sie erst einen Antrag gestellt haben, Ihr Förderbescheid gerade angekommen ist oder Sie bereits mitten in der Umsetzung stecken: Wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen konkret, was als nächstes zu tun ist — unverbindlich und kostenlos.

Alexander Förster, Förderberatung & Ladeinfrastruktur
Alexander Förster
Förderberatung & Ladeinfrastruktur · energielösung GmbH

Wir melden uns innerhalb eines Werktages. Keine Weitergabe an Dritte.

09 / FAQ

Was Antragsteller jetzt wissen müssen

Die wichtigsten Fragen zur Umsetzungsphase — kurz beantwortet.

Unmittelbar nach Eingang des Zuwendungsbescheids. Aufträge dürfen erst ab diesem Zeitpunkt erteilt werden — nicht früher. Ausnahme: die Beauftragung des Netzanschlusses beim Netzbetreiber ist bereits nach Antragstellung und vor dem Bescheid zulässig, muss aber dem Projektträger unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 bzw. 30 Monate ab Bescheid. Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich — und nur, wenn nachgewiesen wird, dass innerhalb der ersten 12 Monate mit der Errichtung begonnen wurde. Nicht fertiggestellte Anlagen werden nicht gefördert; bereits ausgezahlte Mittel können zurückgefordert werden.
Aufträge müssen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten und zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben werden. Soweit möglich, sind drei Angebote einzuholen und die Auswahl sowie das Ergebnis nachvollziehbar zu dokumentieren. Welche Anforderungen in Ihrem Projekt konkret gelten, ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid, den Nebenbestimmungen und gegebenenfalls zusätzlichen vergaberechtlichen Vorgaben.
Die Förderung wird nicht auf einmal überwiesen, sondern kalenderquartalsweise nachschüssig ausgezahlt — nach Vorlage der zahlungsbegründenden Unterlagen und des Inbetriebnahmeprotokolls für die abgerechneten Ladepunkte. Eine Vorfinanzierung durch Sie ist also notwendig.
Für 24 bis 36 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums muss die geförderte Ladeinfrastruktur in Ihrem Eigentum verbleiben und in Deutschland betrieben werden. Verkauf, Stilllegung oder Verlagerung ins Ausland sind in diesem Zeitraum nicht zulässig — und müssen dem Projektträger Jülich vorab angezeigt werden.
Die Antragsfenster der aktuellen Aufrufe A, B und C sind geschlossen. Weitere Aufrufe sind denkbar, aber noch nicht angekündigt. Wir informieren Sie, sobald neue Aufrufe veröffentlicht werden.
Der für den Ladevorgang benötigte Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen. Das ist eine Förderauflage, keine Empfehlung. In der Praxis bedeutet das: Der Nachweis über erneuerbaren Strombezug muss ab Inbetriebnahme vorliegen und dauerhaft sichergestellt sein — zum Beispiel über einen Ökostromvertrag oder eine eigene Erzeugungsanlage.
Wir unterstützen entlang des gesamten Projektverlaufs: von der Flotten- und Ladebedarfsanalyse über Netzanschluss, technische Planung, Hardware, Tiefbau und Installation bis zur Inbetriebnahme und zum laufenden Betrieb. Sie können einzelne Leistungsbausteine oder die koordinierte Gesamtumsetzung mit einem zentralen Ansprechpartner beauftragen.
Ihre Frage war nicht dabei?

Besprechen Sie Ihr Vorhaben direkt mit unseren Fachberatern.

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